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Neben den oben erwähnten Förderdatenbanken des Bundes sowie den Datenbanken der Förderinstitute des Bundes sowie der Bundesländer halten Fachministerien, Bundesämter und Projektträger Informationen zu Bundesprogrammen bereit. Weitere Fördermöglichkeiten gibt es über Bundesstiftungen und Förderfonds, die sowohl allgemeine Förderungen als auch besondere Ausschreibungen anbieten können.
Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz ist als einzige staatliche Einrichtung in Deutschland im Auftrag der Länder für den internationalen Austausch und die internationale Zusammenarbeit im Schulbereich tätig. Der PAD erfüllt seine Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland, dem Auswärtigen Amt, der EU-Kommission und anderen nationalen und internationalen Kooperationspartnern aus dem schulischen Bereich.
Er informiert beispielsweise zum EU-Programm Erasmus+ im Schulbereich, wie etwa dem Projekt eTwinning (https://erasmusplus.schule/digitaler-austausch), zur Initiative des Auswärtigen Amts Schulen : Partner der Zukunft (PASCH) einem Programm für Schulpartnerschaften (https://www.kmk-pad.org/programme/schulpartnerschaften-der-pasch-initiative.html), welches auch virtuelle Austauschformate anbietet. Im Programm sind auch länderspezifische Angebote wie das German American Partnership Program (https://www.kmk-pad.org/programme/german-american-partnership-program-gapp.html), oder Angebote zu Schulpartnerschaften mit Israel oder China.
Austauschwerke für Jugendbegegnungen/ Bilaterale Jungendwerke
Bilaterale Jugendwerke, Austauschwerke oder Koordinierungsstellen wollen jungen Menschen ermöglichen, das Partnerland und seine Kultur kennenzulernen. Dazu organisieren sie Projekte und Austauschformate wie Ferienlager, Schüleraustausch, Workshops, Praktika, Sprachkurse oder Jugendwettbewerbe. Während die Anliegen der bilateralen Austauschwerke meist ähnlich sind, unterscheiden sie sich in ihrer Bezeichnung, aber auch ihrer juristischen Form, Trägerschaft oder Finanzierung. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags stellte 2018 einen Überblick über derartige bilaterale Institutionen im Bereich des internationalen Jugendaustauschs zusammen (https://www.bundestag.de/resource/blob/576428/a77bb7c24a6595aabe91f8de1ca37d83/WD-9-072-18-pdf-data.pdf), zudem informiert die Bundesregierung auf ihrer Website (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/zwei-laender-ein-ziel-445870) und auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hält einen Überblick über internationale Jugendarbeit bereit (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/90536/b38d98b5aba674cc2e8f127c743e0ed0/internationale-jugendarbeit-data.pdf). Zudem bietet die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB) bietet eine Liste bilateraler Jugendwerke und Koordinierungsstellen: https://ijab.de/angebote-fuer-die-praxis/bilaterale-jugendwerke-/-koordinierungsstellen. Gefördert werden meist Austauschformate und Projekte.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk ist eine unabhängige internationale Organisation. Sie wurde am 5. Juli 1963 gegründet als Organisation zur Förderung der Beziehungen zwischen der deutschen und französischen Jugend. Hintergrund war der Abschluss des Elysée-Vertrags am 22. Januar 1963 zwischen Konrad Adenauer und dem französischen Präsidenten Charles de Gaulle. An der Spitze der Organisation steht ein Verwaltungsrat, den gemeinsamen Vorsitz nehmen die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der französische Bildungsminister wahr.
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Der 2020 neu aufgelegte Bürgerfonds fördert Projekte von Vereinen, Gebietskörperschaften, wissenschaftlichen Instituten, Bildungseinrichtungen, gGmbHs oder Stiftungen mit Sitz in Frankreich oder Deutschland. Grundsätzlich können alle gemeinnützigen Aktivitäten gefördert werden. Anträge können in einem einfachen Online-Antragsverfahren gestellt werden. Förderfähig sind Begegnungen, Erfahrungsaustausche, kulturelle Projekte und auch Veranstaltungen, digitale Projekte, Forschungsvorhaben, auch solche Projekte, die zum Ziel haben, einen Partner zu suchen oder eine Kooperation anzubahnen. Dieses Programm ist sowohl für kleinere Vorhaben als auch für größere Projekte interessant. Die Fördersummen bewegen sich zwischen 5.000 € und mehr als 50.000 €.
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Der Bürgerfonds vor Ort: zur Website–>
Explizit auf Städtepartnerschaften ausgerichtet ist die Internetplattform Jumgelage.eu ; sie wird getragen und herausgegeben vom Deutsch-Französisches Institut (dfi), dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas / Deutsche Sektion, der Association Française du Conseil des Communes et Régions d’Europe und dem Deutsch-Französischen Bürgerfonds. Anspruch und Ziel der Plattform ist es, das große Potential, das in den 2300 deutsch-französischen kommunalen Partnerschaften liegt, mit digitalen Möglichkeiten besser zu heben. Die dargestellten Fördermöglichkeiten können auch für andere Kommunalpartnerschaften von Interesse sein.
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Das Abkommen über die Gründung des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes wurde von der deutschen und der polnischen Regierung am 17. Juni 1991 und damit am gleichen Tag wie der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit unterzeichnet. Das deutsch-polnische Jugendwerk arbeitet an zwei Standorten, Warschau und Potsdam. Geleitet wird das Jugendwerk durch einen deutschen und einen polnischen Geschäftsführer. Leitendes Gremium ist neben den Geschäftsführern der deutsch-polnische Jugendrat. Dessen Vorsitzende sind derzeit die Bundesfamilienministerin Anne Spiegel und die polnische Bildungsministerin Anna Zalewska.
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Das Jugendwerk ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin und einem Kontaktbüro in Budapest. Es fungiert als Berater und Mittler zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen sowie den Akteuren der Zivilgesellschaft in Deutschland und Ungarn. Es fördert satzungsgemäß folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung der Jugendhilfe sowie Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
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Das Deutsch-Griechische Jugendwerk (DGJW) ist ein Projekt der deutschen Bundesregierung, um nach dem Vorbild des Deutsch-Französischen Jugendwerks und des Deutsch-Polnischen Jugendwerks die Beziehungen zwischen jungen Menschen in Deutschland und Griechenland zu intensivieren, das gegenseitige Verständnis zu vertiefen und ihnen dadurch die Kultur des Partnerlandes näherzubringen. Die Förderung des deutsch-griechischen Jugend- und Fachkräfteaustausches begann 2015 mit einem Sonderprogramm des Bundesjugendministeriums, das am 01. April 2021 abgelöst wurde durch die Förderung des Deutsch-Griechischen Jugendwerks. Es bietet Förderung und Beratung durch seine Büros in Leipzig (außerschulischer Austausch außer Projekte des Sports) und Thessaloniki (schulischer Austausch sowie Projekte des Sports).
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Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke ist die zentrale Fach- und Förderstelle des deutsch-türkischen Schüler*innen- und Jugendaustauschs. Sie fördert Projekte Dritter – beispielsweise von Schulen, Vereinen und Kommunen – und führt eigene Modellprojekte durch, mit denen sie neue Wege des Jugendaustauschs erkundet. Sie vernetzt, berät und qualifiziert junge Menschen sowie Lehr- und Fachkräfte und setzt sich für eine erhöhte Sichtbarkeit des deutsch-türkischen Schüler*innen- und Jugendaustauschs unter Entscheider*innen ein. Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Düsseldorf. Sie wurde im Jahr 2012 von ihrer Gesellschafterin, der Stiftung Mercator, gegründet. Finanziert wird sie durch öffentliche und private Mittel, so etwa durch Fördermittel des Auswärtigen Amts sowie des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen.
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UK-German Connection ist eine bilaterale Regierungsinitiative für Schulen und Jugendgruppen. Sie wurde im Jahr 2005 gegründet und wird von den Regierungen Deutschlands und des Vereinigten Königreiches, dem British Council und dem Pädagogischen Austauschdienst gefördert und geleitet. Die UK-German Connection ist Anlaufstelle für Information und Beratung und bietet zudem Fördermittel für deutsch-britische Aktivitäten sowie verschiedene bilaterale Programme, Tripps und Seminare an. Netzwerke und virtuelle Aktivitäten ermöglichen die aktive Beteiligung junger Menschen in der Entwicklung deutsch-britischer Jugendbeziehungen. Aktivitäten von UK-German Connection stehen Grundschulen, Sekundarschulen und berufsbildenden Schulen zur Verfügung und konzentrieren sich auf fächerübergreifende, thematische Beteiligung.
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Das BMZ fördert Projekte der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Als Servicestelle für die Kommunen wurde die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) eingerichtet.
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
Um das entwicklungspolitische Engagement von Kommunen und Zivilgesellschaft zu stärken, unterstützt die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) kommunale Akteure und Aktivitäten nicht inhaltlich, organisatorisch, sowie durch finanzielle und personelle Maßnahmen. Mit dem Ziel kommunale Partnerschaften zu stärken, bietet die SKEW Kommunen aus Deutschland und aus Ländern des Globalen Südens eine Dialogplattform um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam lokale Lösungsansätze zu globalen Fragen zu entwickeln. SKEW berät, fördert und informiert in den Themenschwerpunkten Global Nachhaltige Kommune, kommunale Partnerschaften, Migration und Entwicklung sowie faire öffentliche Beschaffung. Die SKEW wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
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Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist eine Organisation der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), die im Auftrag verschiedener Ministerien der Bundesrepublik Deutschland international tätig ist. Der GIZ kommt die Aufgabe der Ausführung der durch den Auftraggeber vereinbarten Technischen Zusammenarbeit zu. Darüber hinaus ist die GIZ in der internationalen Bildungsarbeit tätig.
Die wichtigsten Auftraggeber der GIZ sind in erster Linie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie weitere Ministerien wie das Auswärtige Amt, das Bundesumweltministerium und das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Hinzu kommen Bundesländer, Kommunen und weitere öffentliche sowie private Auftraggeber wie etwa Regierungen anderer Länder, Europäische Kommission, Vereinte Nationen und Weltbank.
Die GIZ gewährt auch Finanzierungen, mögliche Empfänger sind gemeinnützige deutsche und internationale Organisationen und Einrichtungen. Beispiel einer Förderung ist etwa das Programm zur Förderung kleiner Organisationen im Bereich Klimaschutz und Erhalt der Biodiversität. Dadurch wird die Finanzierung aus der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) auch kleinen nationalen und lokalen Organisationen zugänglich.
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Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ermöglicht seit 2017 internationale Lernaufenthalte während der Berufsausbildung. AusbildungWeltweit fördert sowohl Aufenthalte von Auszubildenden, als auch von Ausbilderinnen und Ausbildern. Antragsberechtigt sind: Berufliche Schulen, Ausbildungsbetriebe, Kammern, andere Einrichtungen der Berufsausbildung.
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Die BAMF-Projektförderung fördert Integrationsprojekte, aber ist auch für
“Solidarität und Steuerung der Migrationsströme” (SOLID) sowie den “Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds” (AMIF) zuständig.
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Das BAFzA fördert gesellschaftspolitische Initiativen sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel bei Projekten aus dem Europäischen Sozialfonds und den Demokratieprogrammen der Bundesregierung. Gegebenenfalls können die entsprechenden Themen in die städtepartnerschaftlichen Projekte integriert oder mit ihnen verknüpft werden.
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Das BfN ist die wissenschaftliche Behörde des Bundes für Naturschutz und Landschaftspflege. Als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz betreut sie Projekte, setzt internationale Abkommen um, stellt Forschungsergebnisse und Daten bereit und berät Politik sowie Verwaltung. Es gibt verschiedene Förderprogramme, die sich u.a. an Kommunen, Vereine und Verbände richten. Im neuen Bundesnaturschutzfonds werden die existierenden Programme Bundesprogramm Biologische Vielfalt, Auenprogramm im Blauen Band, chance.natur (Naturschutzgroßprojekte) und Förderung von Entwicklung- und Erprobungsvorhaben sowie der Wildnisfonds vereint.
Das BfN informiert über eigene Förderprogramme (https://www.bfn.de/foerderprogramme-und-titel-des-bfn), weitere Fördermöglichkeiten im Bereich Naturschutz (https://www.bfn.de/weitere-foerdermoeglichkeiten) und stellt geförderte Projekte in einer Datenbank vor (https://www.bfn.de/projektsteckbriefe).
Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH begleitet als Projektträgerin im Auftrag des Bundesumweltministeriums verschiedene Förderprogramme und setzt so eine Vielzahl politischer Schwerpunktthemen im Bereich des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes in konkrete Projekte und Maßnahmen um. Die Vergabe, Administration und Durchführung von nationalen oder internationalen Projekten sind weiterer Unternehmensgegenstand.
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Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien trägt die Verantwortung für die Kultur- und Medienpolitik der Bundesrepublik Deutschland, begleitet und kontrolliert vom Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag. Die Bundesbeauftragte ist Staatsministerin beim Bundeskanzler und zugleich Leiterin einer obersten Bundesbehörde. Obwohl die Kulturförderung in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie Sache der Länder und Gemeinden ist und auch die Zuständigkeit für die Medien bei den Ländern liegt, trägt der Bund die Verantwortung für weite Bereiche von Kultur und Medien. Zum Aufgabengebiet gehören u.a. die Förderung von Kultureinrichtungen und -projekte von nationaler Bedeutung, die Förderung von Gedenkstätten, die Filmförderung und die Förderung und Belebung des öffentlichen Diskurses über Kunst, Kultur und den Umgang mit Medien. Auch die Vergabe von zahlreichen Preisen und Stipendien fällt in den Verantwortungsbereich der Behörde.
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Das Goethe-Institut, organisiert als gemeinnütziger Verein, ist die personell größte Mittlerorganisation der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Die Palette von Angeboten ist bereit: Ein Schwerpunkt ist der Unterricht „Deutsch als Fremdsprache“, eine weitere zentrale Aufgabe die kulturelle Zusammenarbeit mit Menschen in anderen Staaten, etwa auf den Gebieten Literatur, Musik, Theater, Film, Tanz, Ausstellungen und Übersetzung. Hierzu organisiert das Goethe-Institut in Kooperation mit Partnern in den Gastländern Programme zu kulturellen und gesellschaftlichen Themen.
Das Goethe-Institut ist ein zentraler Partner bei der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“. Das vom Auswärtigen Amt initiierte Projekt vernetzt weltweit mehr als 2000 Partnerschulen Deutschlands und ergänzt so das Netz deutscher Auslandsschulen und Schulen, die das Deutsche Sprachdiplom anbieten. Konkrete Förderungen können über spezielle Fördertöpfe (deutsch-französischer Kulturfonds, Projektfonds Bildende Kunst, Prince Claus Fund, internationaler Hilfsfonds, Anna Lindh Stiftung …) oder über weitere themenspezifische Programme angefragt werden.
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Das ifa (Institut für Auslandsbeziehungen) ist Deutschlands älteste Mittlerorganisation. Es engagiert sich weltweit für ein friedliches und bereicherndes Zusammenleben von Menschen und Kulturen. Das ifa fördert den Kunst- und Kulturaustausch in Ausstellungs-, Dialog- und Konferenzprogrammen und agiert als Kompetenzzentrum der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Es ist weltweit vernetzt und setzt auf langfristige, partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Das ifa wird gefördert vom Auswärtigen Amt, dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart. Förderungen können dank der Suchmaske nach Art, Zielland, Thema und Standort gefiltert werden.
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Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist die größte private Initiative für Denkmalpflege in Deutschland. Sie setzt sich für den Erhalt bedrohter Baudenkmale ein und umfasst Initiativen von der Notfall-Rettung gefährdeter Denkmale über pädagogische Schul- und Jugendprogramme bis hin zur bundesweiten Aktion „Tag des offenen Denkmals®“. Sie fördert rund 600 Projekte jährlich.
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Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ist seit Juli 2020 die erste bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. Als gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft will die DSEE insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen das Ehrenamt nachhaltig stärken. Eine herausragende Rolle spielen Angebote rund um das Thema Digitalisierung.
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Die Kulturstiftung des Bundes, gegründet 2002 durch die Bundesregierung und vertreten durch die Beauftragte für Kultur und Medien, fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Außerdem erschließt sie künstlerische und interdisziplinäre Wissenspotentiale für die Diskussion gesellschaftlicher Fragen.
Die Kulturstiftung des Bundes setzt einen Schwerpunkt auf den kulturellen Austausch und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Sie initiiert und fördert dazu Projekte auf Antrag ohne thematische Eingrenzung in allen Sparten.
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Der Fonds Soziokultur e. V. fördert zeitlich befristete Vorhaben mit Modellcharakter, als Beispiel für andere soziokulturelle Projekte und Einrichtungen.
Ziele sind die kulturelle Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch Vermittlung und Aneignung kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen sowie die Ermutigung und Befähigung zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Leitlinie der Förderpraxis des Fonds Soziokultur ist, Innovation und Kontinuität soziokultureller Praxis zu stärken. Sie unterstützt die Selbstorganisation und Selbstverantwortung in der Kulturarbeit. Die Haushaltsmittel des Fonds Soziokultur werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung gestellt.
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Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) wurde am 2. August 2000 gegründet, um ehemalige Zwangsarbeiter des NS-Regimes zu entschädigen und internationale Projekte zur Versöhnung zu fördern. Die Finanzierung stammt von der Bundesregierung und der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft Die Zahlung der Entschädigungen an ehemalige Zwangsarbeiter des NS-Regimes wurde 2007 offiziell beendet. Die Stiftung hat die Rechtsform einer von der Bundesrepublik Deutschland getragenen Stiftung des öffentlichen Rechts. Vor dem Hintergrund ihrer Gründungsgeschichte ist die Stiftung EVZ besonders in Mittel- und Osteuropa, Israel sowie in Deutschland aktiv.
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Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) ist eine der größten Stiftungen in Europa. Sie wurde per Gesetzt im Jahr 1990 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts eingerichtet und fördert innovative beispielhafte Projekte zum Umweltschutz. Zentrale Herausforderungen sieht die DBU vor allem beim Klimawandel, dem Biodiversitätsverlust, im nicht nachhaltigen Umgang mit Ressourcen sowie bei schädlichen Emissionen. Gefördert werden u.a. Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, Hochschulen und Vereinen. Sie hält eine Projektdatenbank bereit (https://www.dbu.de/datenbank). Neben Projekten in Deutschland fördert die DBU in begrenztem Umfang internationale Vorhaben, bisher vorrangig in den Ländern Mittel- und (Süd)Osteuropas (MOE). Eine Förderung internationaler Projekte jenseits von MOE ist in Einzelfällen möglich.
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Über uns
Die Festigung der Städtepartnerschaften in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Kommunen und Zivilgesellschaft steht im Mittelpunkt unseres Projekts.