„Neustart miteinander“ – Förderprogramm für Vereine zur Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG) hat mit „Neustart miteinander“ ein neues Förderprogramm aufgelegt. Damit sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen.
Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung im Jahr 2021, die das Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, unterstützt werden.
Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger sind eingetragene Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung nach Nummer 2.1 VV zu § 23 LHO und wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen Zuschusses gewährt.
Anträge sind bis zum 30. November 2021 ausschließlich im Online-Förderportal (https://www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag#login) auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages an die zuständige Bezirksregierung zu stellen.
Die Veranstaltung darf schon vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden, jedoch nicht vor Antragstellung.
Die Veranstaltung ist bis zum 31. Dezember 2021 durchzuführen. Nach diesem Datum durchgeführte Veranstaltungen können nicht gefördert werden.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare auf https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander
Im Übersichtportal „Engagiert in NRW“ der Landesregierung NRW können Sie sich einen Überblick über weitere Fördermittel, Hilfspakete und Corona-Hilfsfonds verschaffen.
Über uns
Die Festigung der Städtepartnerschaften in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Kommunen und Zivilgesellschaft steht im Mittelpunkt unseres Projekts.